Service · Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Website soll für alle nutzbar sein — auch mit Vorlesesoftware, per Tastatur oder bei eingeschränktem Sehvermögen. Hier steht, wie weit wir damit sind.
Stand: 16. August 2026
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website www.gruenhainichen.com der Gemeinde Grünhainichen.
Sie gilt nicht für das frühere Internetangebot unter
alt.gruenhainichen.com, das nur noch als Archiv erreichbar
ist, und nicht für Websites Dritter, auf die wir verlinken.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nach unserer Einschätzung weitgehend vereinbar. Die unten genannten Punkte sind noch offen.
Grundlage ist eine Selbstbewertung, keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Sie wurde am 16. August 2026 durchgeführt.
Was wir geprüft haben
Automatisiert untersucht wurden 30 Seiten, die alle Seitenvorlagen des Angebots abdecken — Startseite, Übersichten, Detailseiten, Formulare und Rechtstexte. Geprüft wurde auf:
- Kontrast zwischen Text und Hintergrund
- Reihenfolge und Vollständigkeit der Überschriften
- Alternativtexte bei Bildern
- Beschriftung von Formularfeldern
- Erkennbare Namen für Links und Schaltflächen
- Sichtbarkeit der Tastaturmarkierung
Dabei gefundene Mängel haben wir behoben, unter anderem:
- Zwei durchgehend verwendete Textfarben waren zu hell. Sie erreichten 2,95:1 beziehungsweise 3,85:1, verlangt sind 4,5:1. Beide wurden abgedunkelt und liegen nun bei 5,11:1 und 5,57:1.
- Datums- und Kapazitätsangaben stehen über Fotos. Bei hellen Aufnahmen waren sie kaum lesbar; sie haben jetzt eine ausreichend deckende Unterlegung.
- Die Markierung des Tastaturfokus war goldfarben und hob sich auf hellem Grund nur mit 1,74:1 ab. Sie hat jetzt zusätzlich einen dunklen Saum. An einigen Stellen war sie ganz abgeschaltet.
- Auf mehreren Übersichtsseiten fehlte eine Gliederungsebene, sodass Vorlesesoftware einen übersprungenen Abschnitt vermuten ließ.
- Zwei Formularfelder waren nicht mit ihrer sichtbaren Beschriftung verknüpft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Veröffentlichte PDF-Dokumente
Amtsblätter, Formulare, Satzungen und Bekanntmachungen stellen wir als PDF bereit. Diese Dateien sind überwiegend nicht barrierefrei: Es fehlen Verschlagwortung, Lesereihenfolge und Alternativtexte, und ältere Ausgaben sind eingescannt und damit für Vorlesesoftware nicht erfassbar.
Wir arbeiten daran, künftige Ausgaben barrierefrei anzulegen. Ältere Dokumente lassen sich nachträglich nur mit erheblichem Aufwand umarbeiten. Brauchen Sie ein bestimmtes Dokument in zugänglicher Form, melden Sie sich — wir stellen es Ihnen zur Verfügung.
Inhalte aus dem Redaktionssystem
Nachrichten und Veranstaltungshinweise pflegen Mitarbeitende und Vereine selbst ein. Trotz Schulung kann es vorkommen, dass ein Bild ohne Alternativtext oder eine unklare Linkbeschriftung veröffentlicht wird. Wir prüfen das laufend und bessern nach.
Eingebettete Videos
Auf einzelnen Seiten sind Videos von YouTube eingebunden. Ob sie Untertitel haben, entscheidet der jeweilige Urheber; auf fremde Aufnahmen haben wir keinen Einfluss.
Kartendarstellung der Straßensperrungen
Die Karte auf der Seite zu Sperrungen ist visuell. Alle darauf verzeichneten Sperrungen stehen aber zusätzlich als Liste darunter — mit Ort, Zeitraum und Beschreibung. Die Karte enthält keine Angaben, die nicht auch in der Liste stehen.
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Erklärungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache haben wir noch nicht. Sie sind vorgesehen.
Was diese Prüfung nicht abdeckt
Der Vollständigkeit halber: Die Bewertung war überwiegend automatisiert. Nicht oder nur stichprobenhaft geprüft wurden Verständlichkeit der Sprache, Aussagekraft der vorhandenen Alternativtexte, die Bedienung mit echten Hilfsmitteln wie NVDA, JAWS oder VoiceOver sowie das Verhalten bei starker Vergrößerung.
Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle würde deshalb möglicherweise weitere Punkte finden.
Sie stoßen auf eine Hürde?
Dann sagen Sie uns bitte Bescheid. Beschreiben Sie kurz, welche Seite es betrifft und was nicht funktioniert hat — das hilft uns beim Nachvollziehen.
Gemeinde Grünhainichen
Chemnitzer Straße 41, 09579 Grünhainichen
Telefon: 03 72 94 / 170-0
E-Mail: info@wildenstein.ws
Wir antworten so schnell wie möglich, spätestens innerhalb eines Monats.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder gar keine erhalten, können Sie die Schlichtungsstelle anrufen. Das Verfahren ist kostenlos, und Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.
Sächsische Schlichtungsstelle nach § 15 SächsInklusG
beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10, 01097 Dresden
Telefon: 03 51 / 564-5961
E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de