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Neuigkeiten · Aktuelles

Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung zum Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes „Wildenstein“

01. September 2026

 

Der Verwaltungsverband „Wildenstein“ hat in der öffentlichen Verbandsversammlung am 24.06.2025 den Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes „Wildenstein“ festgestellt. Am 08.09.2025 wurde vom Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Bauaufsicht, Sachgebiet Bauleitplanung/Organisation unter Aktenzeichen 02101-2025-34 die erforderliche

Genehmigung nach § 6 Abs. 3 BauGB mit Maßgaben und Auflagen erteilt.

Die Erteilung der Genehmigung wird somit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Wildenstein wirksam.

Zu den Maßgaben gehörte, den Feststellungsbeschluss erneut zu fassen sowie die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung in die Abwägung einzubeziehen. Des Weiteren wurde die Auflage erteilt, die Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten im Flächennutzungsplan zu ergänzen.

Der Feststellungsbeschluss wurde am 02.12.2025 erneut gefasst.

Die restliche Maßgabe sowie die Auflagen wurden erfüllt, womit am 23.06.2026 die Bestätigung durch das Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Bauaufsicht, Sachgebiet Bauleitplanung/Organisation einging.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB in der Verwaltung des Verwaltungsverbandes „Wildenstein“, im Sekretariat, 1. Etage, Raum 17, Chemnitzer Straße 41 in 09579 Grünhainichen, zu den nachfolgenden Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen:

Dienstag            09:00 bis 18:00Uhr

Donnerstag       09:00 bis 16:00 Uhr

Freitag               09:00 bis 13:00 Uhr.

Der wirksame Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Wildenstein, mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Internet auf der Internetseite des Verwaltungsverbandes Wildenstein unter (www.vv-wildenstein.com) sowie auf dem zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des gemeinsamen Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber des Verwaltungsverbandes Wildenstein unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Ausfertigung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Wildenstein nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Grünhainichen, den 20.08.2026

Kathrin Ardelt 
Verbandsvorsitzende

 

Beitragsbild:
Übersicht der Gemeindegebiete im Verwaltungsverband Wildenstein
(Quelle: Eigene Darstellung, 2022 basierend auf Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen).